Säugling

Leichte Sprache

Hebammen·Zentrum:
Wir unterstützen Sie von Anfang an

Sind Sie schwanger?

Oder haben Sie gerade ein Baby bekommen?

Dann helfen wir Ihnen und Ihrer Familie.

Kommen Sie zu uns in ein Hebammen·zentrum.

 

In einem Hebammen·zentrum arbeiten viele Hebammen.

Eine Hebamme ist eine Fachperson für:

  • Schwangerschaft
  • Geburt
  • Wochenbett
  • das erste Lebensjahr

Im Hebammen·zentrum arbeiten die Hebammen als Team.

 

Brauchen Sie Hilfe mit Ihrem Baby?

Wir unterstützen Sie von Anfang an.

Haben Sie Fragen?

Zum Beispiel:

  • Was braucht mein Baby?
  • Was ist gut für mein Baby?
  • Wie gehe ich gut mit meinem Baby um?

 

Wir helfen allen Frauen und Familien

Alle Frauen können Hilfe von einer Hebamme bekommen.

Unsere Hilfe kostet kein Geld.

Ihre Krankenkasse bezahlt alles.

Zum Beispiel:

  • Ihre Vorsorge·untersuchung in der Schwangerschaft
  • Ihre Beratung, wenn es Ihnen in der Schwangerschaft nicht gut geht
    oder, wenn es Ihnen nach der Geburt nicht gut geht
  • Ihre Betreuung, wenn Sie im Wochenbett sind.
    Das Wochenbett sind die ersten Wochen nach der Geburt.
    Wir betreuen Sie zu Hause und im Hebammen·zentrum.
  • Ihren Kurs für die Geburts·vorbereitung
  • Ihren Kurs für Rückbildungs·gymnastik

 

Wo finden Sie ein Hebammen·zentrum?

 

Hebammen·zentrum Bremen Ost
Pawel-Adamowicz-Straße 2
28327 Bremen

Telefon: 0421 49 188 290
E-Mail: hebammenzentrum-ost@hwst.de

Das gibt es im Hebammen·zentrum Ost:

  • Räume für Behandlungen
  • einen großen Gruppenraum für Kurse

Neben dem Hebammenzentrum finden Sie im gleichen Haus:

  • eine Frauenärztin
  • eine Kinderarztpraxis
  • die Krankenkasse AOK

 

Hebammenzentrum Bremen West
Lindenhofstraße 43 A
28237 Bremen

Das Hebammen-Zentrum West ist im Kinder- und Familien-Zentrum Lindenkids
im ersten Stock.

Telefon: 0421 989 61 65 0
E-Mail: hebammenzentrum-west@hwst.de

Das gibt es im Hebammen·zentrum West:

  • Räume für die Behandlung
  • einen großen Gruppenraum für Kurse

Hier betreuen wir Familien aus Oslebshausen und Gröpelingen.

 

Hebammen·zentrum Bremen Nord
Reeder-Bischoff-Straße 28
28757 Bremen

Telefon: 0421 989 906 96
E-Mail: hebammenzentrum-nord@hwst.de

Das gibt es im Hebammen·zentrum Nord:

  • Räume für die Behandlung
  • einen Gruppenraum für Kurse

Neben dem Hebammenzentrum finden Sie  im gleichen Haus:

  • viele Arztpraxen
  • eine Apotheke

 

Hebammen·zentrum Bremerhaven
Goethestr.60
2876 Bremerhaven

Telefon: 0471 90081030
E-Mail: hebammenzentrum-bremerhaven@hwst.de

Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag, 9 – 12 Uhr

Das gibt es im Hebammen·zentrum Bremerhaven 

  • Räume für die Behandlung
  • Kurse finden in der Nähe statt

 

Wir freuen uns,
wenn Sie sich melden!

 

Wer ist für das Hebammen·zentrum verantwortlich?

Die Hans-Wendt-Stiftung ist verantwortlich für das Hebammen·zentrum.

Die Stiftung hat das Hebammen·zentrum aufgebaut.

Der Auftrag dafür kommt von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit
in Leichter Sprache

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.

Das soll so sein für alle Menschen.

Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

 

In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:

Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.

Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.

EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.

Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.

In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.

Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

 

 

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland  oder von der Bundesregierung.

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.

Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,

die fast nur Geld vom Staat bekommen.

Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

 

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.

Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?

Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.

  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?

Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.

  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.

Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.

Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.

Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.

  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.

Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.

Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:

Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

 

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.

Aber das geht nicht,

weil es noch Barrieren gibt?

Dann können Sie sich beschweren.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,

wo Sie sich beschweren können.

Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular

 

Hier können Sie sich über Barrieren auf

dieser Webseite beschweren:

Telefon: +49 421 361-12912

E-Mail: annette.reisenweber@gesundheit.bremen.de

 

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.

Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.

  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,

aber die Infos sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.

  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,

um Ihnen eine Antwort zu geben.

Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?

Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Am Markt 20

28195 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Das ist der Link zum Kontakt-Formular:

Beschwerde über eine Webseite oder mobile Anwendung – Der Landesbehindertenbeauftragte der Freien Hansestadt Bremen

 

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.

Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.

Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.

Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.

Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?

Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.

Wichtig:

Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

 

Die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik bietet auch

Informationen zur Durchsetzung.

 

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.

Denn jeder soll wissen,

welche Rechte er oder sie hat.

Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?

Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.

In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.

Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.

Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

 

Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit – HebammenZentrum Bremen

Diese Erklärung wurde am 25.11.2025 erstellt.

Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.