Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Seit dem 23. September 2020 benötigten öffentliche Stellen für ihre Internet-Seiten eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“. Dies ist in der EU-Richtlinie 2016/2102 vorgeschrieben. Deutschland hat für die technischen Anforderungen eine Verordnung erlassen: die BITV 2.0. In Bremen gilt das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.hebammenzentrum-bremen.de veröffentlichten Webauftritt im Auftrag der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist noch nicht gänzlich barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen (s.o.) erfüllt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 28.08.2024 durchgeführten Selbstbewertung durch die SGFV.
Dieses Webangebot stellt zum jetzigen Zeitpunkt noch keine vollständige Version in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache bereit.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 29.08.2024 erstellt.
Möchten Sie Barrieren melden?
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Frau Annette Reisenweber
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Email: annette.reisenweber@gesundheit.bremen.de
Telefon: +49 421 361-12912
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.