Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Seit dem 23. September 2020 benötigten öffentliche Stellen für ihre Internet-Seiten eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“. Dies ist in der EU-Richtlinie 2016/2102 vorgeschrieben. Deutschlang hat für die technischen Anforderungen eine Verordnung erlassen: die BITV 2.0. In Bremen gilt das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.hebammenzentrum-bremen.de (ggf. Namen anpassen) veröffentlichten Webauftritt im Auftrag der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist noch nicht (je nachdem Text anpassen: annähernd, im Wesentlichen) barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen (s.o.) erfüllt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am Datum einfügen durchgeführte Selbstbewertung durch die Agentur einfügen (WebMen Internet GmbH).
Dieses Webangebot stellt zum jetzigen Zeitpunkt noch keine vollständige Version in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache bereit.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind: · Die Seite „Downloads“ sowie die zur Verfügung gestellten bzw. hinterlegten Werbemittel sind aus technischen Gründen nicht vollständig barrierefrei gestaltet.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 13.12.2022 erstellt.

Möchten Sie Barrieren melden?

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Frau Annette Reisenweber
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Email: annette.reisenweber@gesundheit.bremen.de
Telefon: +49 421 361-12912

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.